Die Gliedertaxe findet hauptsächlich im Bereich der privaten Unfallversicherung seine Anwendung. Eine Gliedertaxe dient als Bemessungsgrundlage für den Versicherer und somit auch für den Versicherungsnehmer, um den Invaliditäts- grad, der z.B. durch einen Unfall entstanden
ist, zu ermitteln. So wird im Falle eines vollständigen Verlustes oder bei einer vollständigen Gebrauchsunfähigkeit, einer / mehrerer Gliedmaßen oder eines / mehrerer Sinnesorgane/s die Leistung vom Versicherer gezahlt. Wird durch einen Arzt eine teilweise Funktionsbeeinträchtigung oder ein teilweiser Verlust festgestellt, werden die entsprechenden Teilsätze nach Maßgabe der Gliedertaxe ermittelt.
Sollten andere Körperteile oder Sinnesorgane einen Invaliditätsgrad verursachen, bemisst sich die körperliche oder geistige Leistunbgsfähigkeit in der Gliedertaxe danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Eine Berücksichtigung findet hier ausschließlich aus medizinischen Gesichtspunkten statt. Im Übrigen werden nicht mehr als 100% in der Leistung angerechnet.
Beispiel einer Gliedertaxe
Geschädigtes / funktionsunfähiges Körperteil |
Invalidität in Prozent |
Ein Auge |
50 % |
Gehör auf einem Ohr |
30 % |
Geruchsinn |
10 % |
Geschmacksinn |
5 % |
Arm im Schultergelenk |
70 % |
Arm bis oberhalb des Ellenbogens |
65 % |
Arm unterhalb des Ellenbogens |
60 % |
Eine Hand |
55 % |
Ein Daumen |
20 % |
Ein Zeigefinger |
10 % |
Einer der anderen Finger |
5 % |
Ein Bein bis oberhalb der Mitte des Oberschenkels |
70 % |
Ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels |
60 % |
Ein Bein bis unterhalb des Knies |
50 % |
Ein Bein bis zur Mitte des Unterschenkels |
45 % |
Ein Fuß |
40 % |
Eine große Zehe |
5 % |
Andere Zehe jeweils |
2 % |