bestimmten Beitrag, der sich nach der jeweiligen Versicherungsart und nach dem Zweck richtet. Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer ausschließlich für die Zukunft eine oder die vertraglich vereinbarte Leistung.
Möglich ist die Rückdatierung in der:
- Lebensversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- privaten Krankenversicherung
Bei Lebens- und Krankenversicherung kann man die Rückdatierung anwenden, um zu Beginn des Vertrages ein günstigeres Eintrittsalter zu erhalten.
Die Prämie wird in diesen Versicherungsarten unter anderem durch das Eintrittsalter errechnet. Je jünger der Versicherungsnehmer ist, umso geringer wird im Regelfall der Beitrag. Es kann sich unter Umständen auch die Ablaufleistung bspw. in einer Renten- oder in einer kapitalbildenden Lebensversicherung erhöhen.
Tipp
Bei Kraftfahrtversicherungen wird der Beginn – der technische Versicherungsbeginn – des Antrages zum 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres vereinbart, sofern das Kfz (kein „Ersatz-Kfz“) nicht bereits vor dem 01.07. zugelassen war und kein anderer Vertragsablauf als der 31.12. als vereinbart gilt. Detailliertere Informationen erhalten Sie in unseren Verbrauchertipps unter: Wann wird man gestuft?
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