Seite wählen

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-Versicherungsmakler-Berlin-Rechtsschutz-vergleichen-abschliessen-Agentin-Andre-Boettcher
Home 9 Expertenbeitrag 9 Kein Rücktrittsrecht bei unerheblichem Sachmangel

Kein Rücktrittsrecht bei unerheblichem Sachmangel

28. März 2024
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
finanzlexeintrag
urteileintrag
verslexeintrag
expertenbeitrag
tippeintrag
experte
glossareintrag

Übersicht

030.56 555 940

Makler-Service

Referenzen

Versicherungen

Vorsorge

Verbrauchertipps

Finanzlexikon

Urteile

Übersicht

Kein Rücktrittsrecht bei unerheblichem Sachmangel

Der Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2011 (Az.:VIII ZR 202/10) seine Rechtsprechung bekräftigt, dass Sachmängel, deren Beseitigung Aufwendungen von lediglich knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, als unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen sind und daher einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht rechtfertigen.

Der Rechtsvorgänger der Klägerinnen erwarb von der Beklagten ein Wohnmobil zum Preis ca. 135.000 Euro. Nach der Übergabe erfolgten vier Nachbesserungen in der Werkstatt der Beklagten. Nach dem letzten Werkstattaufenthalt erklärte der ursprüngliche Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Klägerinnen begehrten mit ihrer Klage u.a. unter Anrechnung der Nutzungsvorteile die Rückzahlung des Kaufpreises.

Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben und die Berufung hat das Oberlandesgericht weitgehend zurückgewiesen. Zur Begründung führte das Oberlandesgericht aus, dass im Hinblick auf den bereits viermaligen Werkstattaufenthalt ein erheblicher Mangel vorliege, obwohl die Kosten zur Beseitigung der noch vorliegenden Mängel lediglich knapp ein Prozent des Kaufpreises betrügen.

Dies sahen die Richter am BGH anders. Auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung käme es nur dann entscheidend an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungeklärt sei (vergl. Beitrag vom 28.06.2011 „Erheblichkeit eines Mangels beim Neuwagenkauf“).

Diese Voraussetzungen lagen in diesem Fall nicht vor. Unerheblich sei ferner, so die Richter, dass der Kaufgegenstand vor der Erklärung des Rücktritts bereits mehrfach nachgebessert wurde. Die Erheblichkeit eines bestehenden Mangels habe nichts damit zu tun, in welchem Umfang der Verkäufer zuvor andere Mängel beseitigt habe.

Kategorieübersicht des Experten Janke und Kloth

Erbrecht

Reiserecht

Familienrecht

Weitere Beiträge der Experten: » Janke und Kloth | » Unternehmensprofil

Auffahrunfall im Ausland

Auffahrunfall im Ausland

Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das stimmt auch meistens, weil der Auffahrende den Beweis des ersten Anscheins bei einem typischen Geschehensablauf gegen sich hat, dass er entweder ...
Bei rot fahren und Linksabbieger

Bei rot fahren und Linksabbieger

Der Kläger fuhr bei Grün in die Kreuzung ein und wollte dort als Linksabbieger in die C-Straße abbiegen. Aus der entgegengesetzten Richtung kam ihm der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug ...
Beschaffenheitsvereinbarung oder Wissensmitteilung?

Beschaffenheitsvereinbarung oder Wissensmitteilung?

Häufig werden beim Autokauf Standardverträge verwendet. In den Verträgen sind dann auch Erklärungen z.B. zur Laufleistung, zu Unfallschäden oder zur Anzahl der Vorbesitzer enthalten.Bei der ...
Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

Nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger" wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen gerne überschritten. Schließlich hat man nicht umsonst einiges in einen ...
Das Fahrrad und der Zebrastreifen

Das Fahrrad und der Zebrastreifen

Fußgängerüberwege werden häufig als Zebrastreifen bezeichnet. Wer mit seinem Fahrrad über einen Zebrastreifen radelt und dabei von einem Auto erfasst wird, wird bei der Geltendmachung von ...
Das umgekippte Motorrad

Das umgekippte Motorrad

Viele vermeiden es, ihr Auto neben einem geparkten Motorrad abzustellen. Meist aus Angst, dass dieses umfallen und ihr Auto beschädigen könnte und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Was ...
Auffahrunfall im Ausland

Auffahrunfall im Ausland

Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das stimmt auch meistens, weil der Auffahrende den Beweis des ersten Anscheins bei einem typischen Geschehensablauf gegen sich hat, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder falsch reagiert hat. Auf den in Deutschland zugelassenen Pkw der späteren ...
Bei rot fahren und Linksabbieger

Bei rot fahren und Linksabbieger

Der Kläger fuhr bei Grün in die Kreuzung ein und wollte dort als Linksabbieger in die C-Straße abbiegen. Aus der entgegengesetzten Richtung kam ihm der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug entgegen und beide Fahrzeuge kollidierten auf der Kreuzungsmitte. Der Beklagte zu 1) überfuhr dabei zu einem Zeitpunkt die Lichtzeichenanlage, als sie mindestens schon längere Zeit Gelb anzeigte. Das OLG ...
Beschaffenheitsvereinbarung oder Wissensmitteilung?

Beschaffenheitsvereinbarung oder Wissensmitteilung?

Häufig werden beim Autokauf Standardverträge verwendet. In den Verträgen sind dann auch Erklärungen z.B. zur Laufleistung, zu Unfallschäden oder zur Anzahl der Vorbesitzer enthalten.Bei der Langlebigkeit der heutigen Fahrzeuge, ist es nicht ungewöhnlich, dass das Fahrzeug vor dem Verkäufer schon mehrere Besitzer hatte. Der Verkäufer schränkt dann seine Erklärungen zu diesen Fragen häufig mit ...
Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

Nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger" wird die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen gerne überschritten. Schließlich hat man nicht umsonst einiges in einen leistungsstarken Motor investiert. Kommt es allerdings zu einem Unfall, kann man sich nicht mehr auf dieses Motto berufen und wird zur Mithaftung herangezogen, wenn der Unfall bei Einhaltung der ...
Das Fahrrad und der Zebrastreifen

Das Fahrrad und der Zebrastreifen

Fußgängerüberwege werden häufig als Zebrastreifen bezeichnet. Wer mit seinem Fahrrad über einen Zebrastreifen radelt und dabei von einem Auto erfasst wird, wird bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen schnell merken, dass die offizielle Bezeichnung nicht ohne Grund Fußgängerüberweg lautet. Das Landgericht Frankenthal wies in seiner Entscheidung vom 09.12.2010 (Az.: 2 S 193/10) ...
Das umgekippte Motorrad

Das umgekippte Motorrad

Viele vermeiden es, ihr Auto neben einem geparkten Motorrad abzustellen. Meist aus Angst, dass dieses umfallen und ihr Auto beschädigen könnte und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Was ist aber, wenn der Fall tatsächlich eintritt, besteht die Möglichkeit, den Motorradhalter in die Verantwortung zu nehmen?Der (Motorrad-)halter hat zwar für die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges auch ...

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
finanzlexeintrag
urteileintrag
verslexeintrag
expertenbeitrag
tippeintrag
experte
glossareintrag

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-vergleichen-abschliessen-Versicherungsmakler-Berlin-Agentin-Andre-Boettcher

Verbraucherüberblick

Fragen?  »  ✆ 030.56 555 940

✉ Kontakt

Anzeige

Versicherungslexikon

Glossar

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-Rechtsschutz-Berlin-vergleichen-abschliessen-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Agentin

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-abschliessen-Rechtsschutz-Berlin-vergleichen-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Agentin

Anzeige

AGENTIN-André-Böttcher-Versicherungsmakler-Berlin-Versicherung-Vorsorge

Ihre Nachricht an mich

Datenschutz

9 + 3 =

Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu.

Anzeigen powered by TarifCheck