Der Begriff Emittent stammt aus dem lateinischen von dem Wort „emittere“ ab und bedeutet soviel wie herausgeben, herausschicken. Demzufolge ist ein Emittent ein Herausgeber von Wertpapieren, diese Wertpapiere sind zumeist Aktien oder Anleihen.
Der Emittent kann eine juristische Person (Unternehmen) sein, eine öffentliche Körperschaft (Organisation, Genossenschaft), der Staat oder andere Institutionen. Jeder Emittent hat mit der Herausgabe von Wertpapieren das gleiche Ziel: entweder möchte der Emittent Eigenkapitel (bei der Emission von Aktien) oder Fremdkapital (bei der Emission von Anleihen) aufnehmen.
Somit ist der Emittent zugleich der Schuldner der Wertpapiere und der Käufer wird gleichsam zum Gläubiger. Damit gehen sowohl Emittent als auch Käufer einen rechtlichen Vertrag ein, da bestimmte Kriterien zum Wertpapier (bei Aktien z.B. Gewinnbeteiligung, bei Anleihen z.B. Laufzeit oder Verzinsung) im Voraus definiert wurden.
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