Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn einem ein Gegenstand ohne Androhung oder Anwendung von Gewalt entwendet/ gestohlen wird.
Bei einem einfachen Diebstahl muss der Täter keine grösseren Hindernisse überwinden, um die mitversicherte Sache zu entwenden. Es muss beispielsweise keine Tür zu einem Raum oder zu einer Wohnung aufgebrochen werden.
In den neueren Versicherungsbedingungen schließen Versicherer auch einen einfacher Diebstahl mit Einschränkungen ein. So wird beispielsweise ein einfacher Diebstahl in einem bestimmten Rahmen im Krankenhaus mitversichert. Diese Erweiterung wurde vorgenommen, um den Umfang sinnvoll zu erweitern, jedoch ist die Leistungshöhe oft in einem kleinen Rahmen mitversichert.
Beispiele für den einfachen Diebstahl
- Im Gedränge wird die Geldbörse aus der Tasche entwendet.
- Das Handy auf dem Tisch im Café wird im vorbeigehen entwendet.
- Der Dieb steigt durch das weit geöffnete Fenster in das Haus ein. Er kann ungestört diverse Gegenstände aus dem Haus entwenden.
Tipp
Leider kommt der geschickte Trickdiebstahl alltäglich vor und ist leider grundlegend nicht mitversichert!
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