kann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer, mit sofortiger Geltung, verlangen die Versicherungssumme herabzusetzen, um die Überversicherung umgehend zu unterbinden. Zeitgleich wird der Versicherungsbeitrag (auch Prämie genannt) verhältnismäßig angepasst – je nach Tarif der Hausratversicherung.
Wird die Überversicherung absichtlich vom Versicherungsnehmer abgeschlossen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Versicherungsvertrag nichtig (ab Versicherungsbeginn ungültig). Weiterhin steht dem Versicherer, sofern er keine Kenntnis von der Ungültigkeit des Vertrages bei Vertragsabschluss hatte, der Versicherungsbeitrag bis zum Ende der Versicherungsperiode zu, in der er die Kenntnis über die Überversicherung erlangt hat.
Sollte der Extremfall eintreten und die Überversicherung durch ein Kriegsereignis entstehen, gilt folgendes:
Wird die Überversicherung durch ein Kriegsereignis oder durch behördliche Maßnahmen aus dem Anlass eines Krieges verursacht oder ist die Überversicherung eine unvermeidliche Folge eines Krieges, kann der Versicherungsnehmer – unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte – mit Wirkung des Eintritts die Überversicherung einstellen.
Tipp
Im Übrigen ist der Versicherer nicht verpflichtet den Kunden fortlaufend auf die Angemessenheit der Versicherungssumme im Verhältnis zum Versicherungswert (Hausrat) hinzuweisen. Jeder Versicherungsnehmer muss sich selbst ein Bild über die Höhe der Versicherungssumme verschaffen. Da dies oft schwer einzuschätzen ist bieten viele Versicherer Formulare an, um die Höhe der Versicherungssumme optimal bewerten zu können.
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