
Der Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) wurde 1963 gegründet, um Verkehrsopfern bei Unfällen in Deutschland zu helfen, wenn die Verkehrsopfer durch keine andere Versicherung Zahlungen erwarten können. Das bedeutet, dass es die Aufgabe der Verkehrsopferhilfe ist, existenziellen Härten entgegen zu wirken.
Die Verkehrsopferhilfe unterstützt Verkehrsopfer bei folgenden Unfällen:
Bei Sachschäden am Kraftfahrzeug des Unfallopfers erhält das Unfallopfer von der Verkehrsopferhilfe nur eingeschränkt Leistungen, wobei die Verkehrsopferhilfe immer eine Selbstbeteiligung von 500,- Euro von der Entschädigungssumme abgezogen wird. Die Verkehrsopferhilfe ersetzt keinerlei Sachschäden am Fahrzeug des Unfallopfers, wenn der Verursacher des Unfalls Fahrerflucht begangen hat und gleichzeitig kein Personenschaden entstanden ist.
Eine Radfahrerin fährt bei Grün über die Straße und wird von einem abbiegenden Autofahrer übersehen und angefahren. Der Autofahrer begeht Fahrerflucht. Durch die Schwere des Unfalls muss der Radfahrerin ein Bein amputiert werden. In diesem Fall leistet die Verkehrsopferhilfe finanzielle Unterstützung, da die Radfahrerin durch den Unfall unter einer dauerhaften und erheblichen Beeinträchtigung ihrer körperlichen Funktionen zu leiden hat.
Tipps im Tipp
Schadenformular der Verkehrsopferhilfe
Besonders relevant sind folgende Regelungen
