Wie bei jeder Versicherung ist es auch bei der Gebäudeversicherung wichtig, wie umfangreich der Versicherungsschutz ausfällt. Wenn man im Grünen wohnt und das Grundstück reich mit Bäumen bepflanzt ist, möchte man natürlich wissen, ob und wie die Gebäudeversicherung leistet, wenn der eigene Baum aus dem Garten auf das eigene Dach stürzt.
Grundsätzlich kann man sagen, dass gesunde Bäume in der Gebäudeversicherung immer mitversichert sind, sofern sie durch Sturm oder Blitzschlag (Elementarschäden) einen Schaden am Gebäude oder des mitversicherten Grundstücks verursachen.
Einige Gesellschaften der Gebäudeversicherung leisten in Erweiterung des versicherten Kostenersatzes zusätzlich die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Blitzschlag und/ oder Sturm umgestürzter Bäume, sofern eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Auch hier gilt, dass die Gebäudeversicherung die bereits abgestorbenen Bäume vom Versicherungsschutz ausschließt.
Zusätzlich kommen einige Gesellschaften der Gebäudeversicherung auch für die Kosten auf, die entstehen, wenn durch Sturm und/ oder Blitzschlag umgestürzte Bäume, ersetzt oder wieder angepflanzt werden, da eine natürliche Regeneration nicht durchführbar ist. Außerdem leisten einige Tarife der Gebäudeversicherung auch für die Wiederherstellung der beschädigten Gartenbepflanzung (Sträucher, Gemüse- und/oder Blumenbeete), wenn durch Sturm und/oder Blitzschlag umgefallene Bäume diese zerstört haben.
Bei der ein oder anderen Gebäudeversicherung kann es vorkommen, dass die Entschädigung auf eine bestimmte Höhe begrenzt ist (oft bis zu 5.000 Euro pro Versicherungsfall). Zusammenfassend kann man sagen, dass der Leistungsumfang beziehungsweise die Versicherungsbedingungen von Gebäudeversicherung zu Gebäudeversicherung recht unterschiedlich ausfallen können.
Daher ist es empfehlenswert die unterschiedlichen Tarife der Gebäudeversicherung detailliert zu vergleichen. Schließlich handelt es sich bei der Gebäudeversicherung um einen essentiellen Versicherungsschutz, der insbesondere bei finanzierten Häusern unbedingt abgeschlossen werden sollte.