Die Versicherung muss – bei nicht grob fahrlässigen – Ausweichfehlern bei auftauchendem Haarwild auf der Fahrbahn den entstandenen Schaden ersetzen.
Wenn ausgewachsene Hasen eine Fahrbahn kreuzen und ein Fahrer deswegen ausweicht und gegen die Leitplanke fährt, kann eine Versicherung verpflichtet sein, die Fahrzeugschäden als Schadensersatz zu übernehmen.
Dies gilt auch, wenn der Fahrer nach links – und damit möglicherweise in die Gegenfahrbahn – ausweicht, soweit dieses Ausweichen als „Rettungshandlung“ gewertet werden kann (OLG Nürnberg 8 U 2451/92 und OLG München 10 U 5568/92)
Kategorie
Vorschau und » verwandte Themen
Fehlendes Anbringen des roten Kennzeichens führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers
Fuchs ausweichen nicht grob fahrlässig
Kaufinteressent klaut Auto
Navigationsgerät über Nacht im Auto
Teilkaskoversicherung muss nicht für Unfall durch Eichhörnchen zahlen
Teilkaskoversicherung: Verlorener Schlüssel – kein Schadenersatz
Versicherungsbestätigung
Zu weit weg geparkt?
Fehlendes Anbringen des roten Kennzeichens führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers
Fuchs ausweichen nicht grob fahrlässig
Kaufinteressent klaut Auto
Navigationsgerät über Nacht im Auto
Teilkaskoversicherung muss nicht für Unfall durch Eichhörnchen zahlen
Teilkaskoversicherung: Verlorener Schlüssel – kein Schadenersatz
Versicherungsbestätigung
Zu weit weg geparkt?
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandte Themen zu diesem Urteil