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Versicherungen Berlin

Versicherungen Berlin: Versicherungen sind nicht immer leicht zu verstehen. Umso besser, dass ich Ihnen hilfreiche Antworten biete.

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Firmenversicherungen

Unerheblich ob Sie Ihre Firma neu gegründet haben, dieser Schritt noch vor Ihnen liegt oder Sie bereits seit vielen Jahren als Unternehmer tätig sind: Firmenversicherungen bieten nützliche und komplexe Lösungen für nahezu jedes Gewerbe. Informieren Sie sich hier in aller Ruhe über Firmenversicherungen und verschaffen Sie sich einen ersten Einblick. Für alles Weitere stehe ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Übrigens: Ein guter Versicherungsschutz muß nicht immer teuer sein.

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Privatversicherungen

Versicherungen, die Sie als Privatperson abschließen können, sind sehr vielfältig. Auf der folgenden Seite zeige ich Ihnen die wesentlichsten Versicherungen auf. Hierbei werden die einzelnen Informationen zu den Versicherungen überschaubar gehalten. In meinem Versicherungslexikon können Sie sich – bei Bedarf – auch gern in der Tiefe informieren. Vielleicht entdecken Sie auch Versicherungen, die Sie bis jetzt noch gar nicht gekannt haben und als nützlich empfinden. Sollte Ihre gewünschte Absicherung nicht dabei sein, schreiben Sie mir bitte eine kurze Nachricht. Danke.

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Versicherungen Berlin – eine kleine Auwahl für Sie

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Die Übersicht zu den Versicherungen ist alphabetisch sortiert

Autoversicherung (Privat und Firmen)

Die Autoversicherung (Haftpflicht) ist eine Pflichtversicherung (Pflichtversicherungsgesetz) für jeden Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen KFZs und schützt den Versicherten gegen die Ansprüche Dritter in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Höhe der Deckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung:

  • 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden,
  • 1 Mio. Euro bei Sachschäden und
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

Regulär bietet die Autoversicherung die Deckung von 50- oder 100 Mio. Euro an oder eine unbegrenzte Höhe. Die Erhöhung der Versicherungssumme wirkt sich auf den Beitrag jedoch nur minimal aus. Sofern Schäden über die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter, der Fahrer oder beide gesamtschuldnerisch.

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Berufshaftpflichtversicherung Berlin

 

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Anwälte, Architekten, Ingenieure, Sicherheitsdienste, Ärzte u.w.) und schützt diese Versicherten gegen Ansprüche Dritter, die durch Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit eintreten können.

Hierbei sind in einer Berufshaftpflichtversicherung neben

  • Sach-,
  • Personen-
  • und Vermögensschäden

auch Ansprüche des spezifischen Sachpotentials des jeweiligen Berufes mit eingeschlossen.

Die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Pflichtversicherte ist durch den Gesetzgeber vorgegeben (die Höhe ist abhängig von der Berufsgruppe).

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Betriebshaftpflichtversicherung Berlin

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, industriellen Unternehmern, Handwerkern und Freiberuflern ab. Schäden in diesen Berufsfeldern können z. B. durch Personal oder Betriebsmittel entstehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für zu haftende Schäden auf. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte und Versicherungsmakler sind sogar verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, da Falschberatungen oder falsche Berechnungen zu Fehlern führen können, die oftmals einen erheblichen Schaden nachsichziehen.

Der daraus resultierende Schadensersatz kann die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten/der Firma schnell überschreiten und sogar zur Insolvenz führen.

 

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Flottenversicherung / Fuhrparkversicherung - Berlin

Eine Flottenversicherung sichert den Fuhrpark von Unternehmen ab. Sie unterteilt sich in die Bestandteile Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung und ggf. einer Insassenunfallversicherung. Weitere Zusatzbausteine wie bspw. eine GAP-Deckung oder ein Schutzbrief können ebenso involviert werden.

Grundlage:

Unternehmen sichern ihre KFZs mit einem speziellen Rahmenvertrag ab, da die Prämien der Flottenversicherung bzw. eines Fuhrparks überwiegend geringer ausfallen als einzelne Kfz-Versicherungen je KFZ. Insbesondere für KFZs, die noch keinen hohen SFR (Schadenfreiheitsrabatt) haben, ergeben sich im Regelfall deutlich messbare Vorteile im Versicherungsbeitrag.

Es lohnt sich also überwiegend seine KFZs in solch einen Rahmenvertrag einzubinden. Tipp: Der tatsächliche SFR läuft übrigens im ‚Hintergrund‘ weiter, so dass dieser noch simultan erfahren wird.

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Hausratversicherung Berlin

iDie Hausratversicherung schützt Ihre privaten Gegenstände gegen eine Vielzahl von Gefahren. Im Schadensfall erhalten Sie den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände.

Die Hausratversicherung schützt Ihre privaten Gegenstände (Hausrat) gegen eine Vielzahl von Gefahren, die grundlegend mitversicht sind.  Dazu gehören:

  • Feuer
  • Wertsachen
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Implosion / Explosion
  • Sturm / Hagel Elementar
  • Fahrraddiebstahl

Da die Hausratversicherung eine Versicherung zum Neuwert ist, gilt der Grundsatz, dass die Versicherungssumme dem Neuwert beziehungsweise Wiederbeschaffungswert der gleichen, neuen Sachen entsprechen sollte, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Wer sich für die empfohlene Versicherungssumme entscheidet, genießt den Verzicht auf Unterversicherung. Das bedeutet: Kein Abzug im Schadensfall! Doch auch hier lohnt der Blick ins Detail, der Vorteile bringt. 😉

 

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Hundehaftpflichtversicherung Berlin

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter, infolge von

  • Personenschäden (z.B. Verletzung oder gar Tod),
  • Sachschäden (z.B. Beschädigung fremden Eigentums) und
  • Vermögensschäden (z.B. bei Verdienstausfall).

In einem Schadensfall überprüft der Versicherer immer für seinen Versicherungsnehmer inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) eine Schadensersatzpflicht besteht.

Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer, dass grundlegend ein passiver Rechtsschutz in den Vertrag inbegriffen ist. Sollte die Prüfung des Versicherers ergeben, dass die gestellten Ansprüche unberechtigt sind und es notwenig wird, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab – im ärgsten Fall auch vor Gericht.

Der aktive Rechtsschutz ist in der Rechtsschutzversicherung versichert und sollte – je nach Bedarf – parallel geprüft und abgeschlossen werden.

Sofern Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, leistet der Versicherer einer Hundehaftpflichtversicherung zum Zeitwert und nicht wie z.B. in der Hausratversicherung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Tipp: In den neueren Tarifen werden auch Schadenleistungen zum Neuwert – wenn auch in der Höhe begrenzt – eingeschlossen.

 

» Hundehaftpflichtversicherung Berlin

 

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Kfz-Versicherung Berlin

Die gesetzliche Grundlage für die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt das Pflichtversicherungsgesetz (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) dar. Sie versichert Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt daher der  Kontrahierungszwang. Das bedeutet, das ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf Versicherungsschutz für eine Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss. Mindestens die gesetzlichen geforderten Deckungssummen müssen versichert werden.

Die Kfz-Versicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz durch belegbare Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz).

Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen.

» Kfz-Versicherung Berlin

 

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Privathaftpflichtversicherung Berlin

Die Schadensersatzpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) verankert. Die gesetzliche Regelung findet man im § 823 des BGB. Die Leistungspflicht des Versicherers ist im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt die versicherte Person vor Schadenersatzansprüchen Dritter, infolge von

  • Personenschäden,
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden.

Der Versicherer prüft in diesem Zusammenhang immer für den Versicherten inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) tatsächlich eine Schadensersatzpflicht besteht.

 

» Privathaftpflichtversicherung Berlin (Lexikon)   |   » Haftpflichtversicherung Berlin

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Unfallversicherung Berlin

Eine private Unfallversicherung schützt die versicherte Person 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr und weltweit. Somit ist der Versicherungsschutz ein täglicher Begleiter, der die Versicherten im Berufsleben und während der Freizeitaktivitäten konstant schützt.

Versicherungen, die eine private Unfallversicherung anbieten, unterscheiden zwischen zwei Gefahrengruppen: Gruppe A (Personen mit kaufmännischer/verwaltender Tätigkeit und grundsätzlich Frauen) & Gruppe B (Personen mit körperlicher/handwerklicher Tätigkeit).

Die Zahlung der anerkannten Invalidität wird als Einmalauszahlung und/oder als lebenslange Rente (Unfallrente) gezahlt. Darüber hinaus variieren die zusätzlichen Leistungen je Versicherer und der jeweiligen Tarifgeneration. Daher unterscheiden sich die Angebote zu einer privaten Unfallversicherung manchmal deutlich. Es lohnt sich deswegen einen genauer Vergleich der verschiedenen Tarife anzustreben.

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Rechtsschutzversicherung Berlin

Wie das Wort es schon konkret bezeichnet, handelt es sich um den Schutz des Rechts, das auf Grundlage der Gesetze der BRD und darüber hinaus (Normenhierarchie) beruht. Die Rechtsschutzversicherung richtet sich hierbei nachem dem § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Weiterhin richten sich für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis die inländischen Gerichtsstände gemäß den Paragraphen §§ 13, 17, 21, 29 (Zivilprosessordnung) der ZPO.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor den entstehenden Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten oder die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen auftreten können. In der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Tarifmodelle, die einzeln oder auch in Kombination abgeschlossen werden können.

Der grundlegende bzw. ausgehende Schutz der Rechtsschutzversicherung ist der Part:

Rechtsschutz im privaten Bereich

Der Rechtsschutz im privaten Bereich versichert Rechtsschutzfälle, die ausschließlich den privaten und nicht den selbstständigen beruflichen Bereich der versicherten Personen betreffen.

Eine Privat-Rechtsschutzversicherung beinhaltet grundsätzlich folgende Leistungen:

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-, Steuer-, Arbeits-, Disziplinar-, Sozialgerichts-, Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz bei Familien- und Erbangelegenheiten sowie Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.

 

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Reisekrankenersicherung

Eine Reisekrankenversicherung kann grundlegend nur vor Reiseantritt beantragt werden und schützt den oder die versicherten Personen vor finanziellen Belastungen, die bei Krankheit oder durch einen Unfall am Urlaubsort anfallen können.

Die Reisekrankenversicherung kann als Jahresvertrag (gilt für zwölf Monate nach Abschluss) oder als Einmalversicherung (für die Dauer einer Reise bis zu 365 Tagen) abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über den Zeitraum der ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise.

Der Versicherte einer Reisekrankenversicherung erhält zumeist folgende Leistungen:

  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel & ambulante sowie stationäre Behandlungen.
  • Die Reisekrankenversicherung zahlt für schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen (einfache Ausführung) sowie Reparaturen von bereits vorhandenem Zahnersatz. Neuanfertigungen von Brücken, Inplantaten, Kronen und Prothesen werden nicht übernommen.
  • Den Transport zur stationären Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus.
  • Die Reisekrankenversicherung kommt für den ärztlich verordneten, medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes auf.
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl im Ausland.

» Der Arzt muss auf Grundlage des geltenden Recht am Aufenthaltsort zur Heilbehandlung zugelassen sein.

 

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Risikolebensversicherung Berlin

Die Risikolebensversicherung versichert eine feste- oder variable Versicherungssumme für den Todesfall – auch für Darlehen.

Eine Risikolebensversicherung ist eine private Ergänzungsversicherung und grundlegend anders gestaltet als eine Sterbegeldversicherung. Die Risikolebensversicherung bietet für diverse Bedarfsfälle lebensnahe Lösungen. So kann z.B. ein Familienangehöriger versichert werden oder – oft im Zwang durch eine Bank – der Kreditbetrag abgesichert werden.

Je früher man (Eintrittalter) sich für eine Risikolebensversicherung entscheidet, desto preiswerter wird der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer. Natürlich ist diese Absicherung nicht für Jedermann sinnreich!

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Sterbegeldversicherung Berlin

Die Sterbegeldversicherung kann zwischen dem 40. und 80. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Hierbei gibt es verschiedene Formen der Beitragszahlung. So kann man monatlich einen bestimmten Beitrag zahlen oder einen Einmalbeitrag entrichten. Beide Beitragsvarianten richten sich nach Ihrer gewünschten Versicherungssumme und Ihrem persönlichen Eintrittalter bzw. dem Eintrittalter der versicherten Person.

Weiterhin bietet jeder Versicherer unterschiedliche Höchleistungen an. Die maximale Absicherungshöhe liegt im Regelfall bei 15.000 Euro. Darüber hinaus beiten viele Versicherer sinnreiche Zusatzleistungen (Serviceleistungen) an, die einen ernstzunehmenden Nutzen entfalten, z.B. Rechtsberatung, Testamentsvorlagen und weiter Unterstützungen.

 

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Tagegeldversicherung

Die Tagegeldversicherung gleicht teilweise oder vollständig entstehende Einkommensverluste im Krankheitsfall aus – auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Tagegeldversicherung bietet Ihnen einen sehr sinnreiche Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Krankenvollversicherung. Hierbei ist zur Festlegung des zu versichernden Tagessatzes eine individuelle Berechnung im Verhältnis zum monatlichen Durchschnitts-/Einkommen notwendig. Selbständige oder Geschäftsführer – je nach Einkommen – sollten daher genau nachrechnen.

Eine private Tagegeldversicherung ist gemäß des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG; § 192 Abs. 1, 2 & 5) und der jeweiligen Versicherungsbedingungen zur Leistung verpflichtet. Das Krankentagegeld wird in der vereinbarten Höhe vom ersten Leistungstag an für jeden Tag der hinzukommenden völligen Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Tagegegeldversicherung kann im Regelfall in Stufen von 1 Euro abgeschlossen werden.

Weiterhin wird ein versicherter Tagessatz bis 10 Euro als sog. Grundabsicherung betrachtet. Der erste Leistungstag ist der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes. Die sog. Karenzzeit gilt für jeden Leistungsfall bzw. Versicherungsfall neu. Die Zeiten der wiederholten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (Diagnose), die der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern bei der Fortzahlung des Entgelts (Lohn,Gehalt) zusammenrechnet, werden auch hinsichtlich der Karenzzeit zusammengerechnet.

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Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung – auch als Zahnversicherung bezeichnet – ist eine private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einem Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV).

Zunehmend viele Leistungen werden im Zahnbereich nur noch teilweise (z.B. Sichtbereich) von der gesetzlichen Krankenkasse in ausreichender Höhe bezahlt. Mit Hilfe einer Zahnzusatzversicherung können Sie – je nach Tarif und Umfang – zusätzliche Kosten bestenfalls zu 100% auffangen.

Ein Versicherter zahlt umso weniger, je früher (Eintrittsalter) er eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Auch Familientarife können abgeschlossen werden.

Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung können sehr stark variieren. Daher ist ein Vergleich immer empfehleneswert, um den Versicherungsschutz wie einen passenden ‚Maßanzug‘ an die gewünschten Bedürfnisse des Versicherten anzugleichen.

Hierbei sollte möglichst das beste Preis-Leistungs-Verhältnis berücksichtigt werden. Die Zahnzusatzversicherung leistet zum Beispiel für:

  • Prophylaxe (Zahnreinigung)
  • Zahnbehandlungen,
  • Reparaturen und Provisorien,
  • Prothesen, Inlays,
  • Brücken,
  • Kronen und
  • für die Kieferorthopädie.

Im Regelfall gilt, wie auch bei anderen privaten Krankenzusatzversicherungen*, die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten sowie die besondere Wartezeit von 8 Monaten.

 

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In Zeiten stetig dynamischer Veränderungen sind Sie gut beraten sich mit Ihren Versicherungen zu befassen, die Ihnen Lösungen aufzeigen. Eine auf die eigene Person oder Firma ‚maßgeschneiderte’ Absicherung will allerdings sorgfältig durchdacht werden.

Genau aus diesen Gründen stehe ich Ihnen mit meiner mehr als 23-jährigen Erfahrung zur Seite, um Ihnen in einem persönlichen Gespräch einen anschaulichen Überblick zu verschaffen. Das bedeutet für Sie, Ihre Lebenssituation zielgerichtet zu erfassen und gemeinsam sinnstiftende Lösungen zu erarbeiten, die Ihnen sinnreich und nachhaltig dienen.

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„Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.“

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Kunde seit 2006

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Ich empfehle Ihnen grundlegend ein Erstgespräch, wenn es um Finanzen und Versicherungen geht. Warum? Meine über 20-jährige Erfahrung zeigt, dass sich viele Zusammenhänge, ohne fachliche Unterstützung, schwer objektiv erfassen lassen.

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