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Krankenversicherung für Beamte

27. April 2024
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Krankenversicherung für Beamte

Der folgende Beitrag rund um die „Private Krankenversicherung für Beamte“ behandelt die folgenden Themen:

Krankenversicherung für Beamte: Wer kann sich privat versichern?

Wer kann sich privat absichern?

Das Thema Krankenversicherung ist vermutlich gerade für jüngere Menschen nicht besonders attraktiv und wird daher oft vernachlässigt. Doch das gereicht regelmäßig all jenen zum Schaden, die sich nicht richtig informieren und sich daher auch keinerlei Gedanken beim Abschluss einer x-beliebigen Krankenversicherung machen.

Aber vielleicht wird das Thema ja doch noch attraktiv für den einen oder die andere, wenn sie sich überlegen, dass es in letzter Konsequenz darum geht, jeden Monat eine gehörige Menge Geld zu sparen, um dieses dann für ein Hobby, eine größere Wohnung oder für einen schöneren Urlaub zur Verfügung zu haben?

Denn gerade für Beamte und Beamtenanwärter ist es wirklich einfach, Monat für Monat viel Geld zu sparen, wenn sie beim Abschluss ihrer Krankenversicherung die richtige Wahl treffen.

93% der Beamtinnen und Beamten sind privat versichert.

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Es ist also nicht nur lohnend, sich mit dem Thema „Krankenversicherung für Beamte“ intensiver zu befassen, sondern es wäre regelrecht naiv, dies nicht zu tun.

Alle Beamte, ob auf Probe oder Lebenszeit, ebenso Beamtenanwärter und Referendare, also Beamte auf Widerruf, tun gut daran, sich einmal eingehend mit dem Thema Krankversicherung zu beschäftigen, um am Ende den optimalen Versicherungsschutz, die beste Versorgung und auch den günstigsten Tarif für sich realisieren zu können.

Beamte und alle, die es werden wollen, müssen sich schon deshalb mit den Fragen rund um den besten Krankenversicherungsschutz auseinandersetzen, weil es für diese Berufsgruppe eben anders läuft als für Angestellte und Arbeiter.

Beamte und Beamtenanwärter stehen vor der Wahl, ob sie eine private Krankenversicherung abschließen oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung gehen, beziehungsweise dort bleiben.

Wichtig zu wissen

Seit dem 01.01.2009 besteht auch für Beamte und Beamtenanwärter die Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Es besteht ein gesetzlich auferlegter Kontrahierungszwang.

Ein Kontrahierungszwang ist in diesem Zusammenhang die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme des beantragten Versicherungsschutzes.

In diesem Fall muss die gesetzliche- oder private Krankenversicherung den Antragsteller auf Krankenversicherungsschutz – den Beamten / Beamtenanwärterversichern.

Während sich Arbeiter und Angestellte lediglich für eine der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden müssen und sich die Kosten für den Versicherungsschutz mit ihrem Arbeitgeber hälftig teilen, wobei der Arbeitgeber die Beiträge dann direkt vom Gehalt bzw. Lohn an die Krankenkasse abführt, müssen sich Beamte zum Beginn ihrer Laufbahn oder auch während dieser, zwischen den Optionen PKV (Private Krankenversicherung) oder GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) entscheiden.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Bei einem Beamten oder Anwärter kommt eine dritte Partei ins Spiel, nämlich der Dienstherr. Der Dienstherr ist nichts anderes als der Arbeitgeber für Beamte. Dieser hat gegenüber seinen Beamten eine sogenannte Fürsorgepflicht und trägt daher einen Teil der medizinischen Behandlungskosten.

Dies wird umgangssprachlich Beihilfe oder Beihilfeversicherung genannt.
Beihilfe kommt im Regelfall aber nur dann in Frage, wenn sich der Beamte für das Modell PKV entschieden hat. Lediglich in einigen Bundesländern zahlt der Dienstherr auch Zuschüsse zur GKV, meistens dann, wenn es um Leistungen geht, die zwar beihilfefähig sind, jedoch von der GKV nicht übernommen werden.

Über die Details rund um den Sonderfall „Zuschüsse zur GKV“ informieren wir hier im Text.

Krankenversicherung für Beamte: Wie funktionert´s für Beamte?

Wie funktioniert eine private Krankenversicherung für Beamte?

Eine reguläre private Krankenversicherung funktioniert in aller Regel so, dass der Patient als Selbstzahler behandelt wird. Das heißt, er bekommt nach der Behandlung vom Arzt oder Krankenhaus eine Rechnung und muss diese begleichen.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (kurz Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG vom 11. Juli 2021) regelt, neben vielen weiteren Positionen, dass der Arzt auch direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen darf. Dies erspart eine Menge Aufwand für den Kunden einer privaten Krankenvesicherung.

Tipp für die Praxis

Den Arzt interessiert es dabei im Prinzip nicht, ob sein Patient eine Krankenversicherung hat und welchen Anteil der Kosten diese trägt. Theoretisch könnte ein Selbstzahler sogar alle Kosten selbst übernehmen. Doch hier springt nun eben die Kostenübernahme durch die „Beihilfe“ ein. Diese Kostenübernahme differiert je nach Bundesland und familiärer Situation.

Grob gesagt gilt, dass dieser Teil der Kostenübernahme für den Versicherten und eventuell auch für seinen Ehepartner bei 50 bis 70 Prozent liegt, bei Kindern sogar bis 80 %. Auf die Feinheiten gehen wir im weiteren Text noch ein. Über die PKV sichert der Beamte also nur noch die Restkosten ab, also die verbleibenden 20 bis 50 %.

Krankenversicherung für Beamte: Die Höhe der Beihilfe und die Ausnahmen

Die Höhe der Beihilfe

Die Höhe des Beihilfeanspruchs wird in den jeweiligen Beihilfeverordnungen der Länder bzw. des Bundes festgelegt. Zumeist ist der Anspruch jedoch sehr leicht zu ermitteln, da ledige unverheiratete Beamte mit bis zu einem Kind im Bund und in den meisten Bundesländern einen Beihilfeanspruch von 50 % haben.

Dieser steigt mit dem zweiten Kind zumeist auf 70 %. Lediglich in wenigen Bundesländern wie beispielsweise in Hessen und Bremen sind die Beitragssätze anders geordnet. Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung für Beamte bemisst sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nicht nach dem Gehalt.

Beamtenanwärter / Referendar

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Hier spielen andere Faktoren eine Rolle, zum Beispiel das Einstiegsalter und vor allem auch der Gesundheitszustand. Wenn ein Beamter schließlich in Pension geht, erhöht sich auch sein Beihilfeanspruch auf 70%, weshalb man auch im Alter bei wahrscheinlich vermehrtem Behandlungsbedarf und generell steigenden Behandlungskosten bestens geschützt ist.

Krankenversicherung für Beamte: Die Begleichung der Behandlungskosten

Wie funktioniert die Begleichung der Behandlungskosten?

Als Privatpatient bekommt man vom Arzt eine Rechnung ausgestellt, die man zu begleichen hat. Das gilt auch für Beamte mit einer privaten Krankenversicherung.

Dies bedeutet theoretisch, dass der Beamte seine Arzt- und Medikamentenrechnungen „vorstrecken“ muss, bevor er sie nach Einreichung bei der Beihilfe bewilligt und zu dem für ihn geltenden Prozentsatz erstattet bekommt. Doch das ist nur die Theorie.

Denn die Praxis sieht so aus:

Wenn ein Arzt eine Rechnung schreibt, so gilt ein Zahlungsziel von 4 Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss die Rechnung beglichen werden.

Die Arztrechnungen müssen also nicht sofort bezahlt werden.

Das verschafft dem versicherten Beamten genügend Zeit, um die Arztrechnung und sonstige Belege bei der Beihilfe einzureichen und die Genehmigung der Kostenübernahme und die Auszahlung des Betrages nach etwa einer Woche Bearbeitungszeit zu erhalten.

Tipp So funktioniert´s: Abrechnung und Kostenerstattung.

Krankenversicherung für Beamte: Was bedeutet die Öffnungsaktion für Beamte?

Was ist die Öffnungsaktion für Beamte?

Die PKV ermöglicht Beamten und ihren Angehörigen innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung.

Tipp Öffnung für Beamtenanwärter seit 2019.

Dieser Zugang ist besonders für Personen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen interessant, die ansonsten hohe Risikozuschläge zahlen müssten.

Wird ein Aufnahmeantrag in die PKV innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses gestellt, gelten für den Antragsteller im Rahmen der Öffnungsaktion folgende Bedingungen:

  • Er hat Anspruch auf Aufnahme in normale beihilfekonforme Krankheitskostentarife
  • Es gibt kein Aufnahmehöchstalterarife
  • Es gelten keine Leistungsausschlüsse
  • Eventuelle Risikozuschläge werden auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt
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Eine Besonderheit gilt für behinderte Kinder:

Seit Anfang 2019 gilt die Aktion auch für Beamte auf Widerruf (z.B. Beamtenanwärter und Referendare).

Für alle Privatversicherten gibt es den Rechtsanspruch auf Kindernachversicherung nach § 198 Absatz 1 VVG: Danach muss die
Versicherungsgesellschaft ein neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern, wenn am Tag der Geburt mindestens ein Elternteil in einer PKV versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt.

Wenn Beamte ein behindertes Kind bekommen, dann ist es – im Rahmen der Krankenversicherung – auf jeden Fall von großem Vorteil, wenn sie das Modell der PKV gewählt haben, denn ohne Risikozuschläge können sie ihrem Kind damit die beste medizinische Versorgung und die besten Therapien angedeihen lassen, für die ein freiwillig gesetzlich Versicherter meist sehr viel aus eigener Tasche bezahlen muss.

Krankenversicherung für Beamte: gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Versicherungsschutz für Beamte
über eine gesetzliche Krankenversicherung

Wie oben ausgeführt beteiligt sich bei Beamten im Regelfall der Dienstherr mit einem Zuschuss in Form der Beihilfe an den Krankheitskosten. Daher müssen sie als Privatversicherte lediglich eine Restkostenversicherung abschließen.

Aber auch Staatsdiener können sich mit einer der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. In diesem Fall entfällt allerdings der Anspruch auf Beihilfe. Nun bieten einige Länder einen Zuschuss zur GKV für Beamte, die sogenannte „Pauschale Beihilfe“. Im Jahr 2018 hatte das Land Hamburg als Vorreiter (Info hier) diesen GKV-Zuschuss für seine Beamten eingeführt.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Dem schlossen sich Bremen, Brandenburg und Thüringen an und inzwischen sind 6 Bundesländer dazu übergegangen, ihre Beamten auf diese Weise zu unterstützen.

Demnächst wird auch Baden-Württemberg folgen, denn ab 2023 soll dort laut Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Regierung die Einführung der pauschalen Beihilfe umgesetzt werden.

Krankenversicherung für Beamte: Pauschalbeihilfe für die GKV

So funktioniert die „Pauschale Beihilfe“
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung

Beamte, die in der GKV verbleiben, werden als freiwillig versichertes Mitglied geführt, da sie nicht der Pflicht unterliegen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu müssen. Denn Beamte haben die Wahl zwischen der GKV und PKV. (Infos: Private Krankenversicherung für Beamte)

PKV = Private Krankenversicherung

Dienstherr: Beteiligung an der GKV

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich, berechnet sich der monatliche Beitrag für Ihre Krankenversicherung anhand des monatlichen Einkommens. Die Pauschale Beihilfe wird dann zusammen mit der Besoldung ausbezahlt. Die Beamten können 50 Prozent ihres GKV-Beitrags als Zuschuss erhalten.

Wenn also die Besoldung steigt, erhöht sich auch der Beitrag zur Krankenkasse. Wenn der Sold z.B. wegen Teilzeitarbeit sinkt, reduziert sich dieser Beitrag natürlich wieder. Da Beamte im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erhalten, gilt für sie der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent des Bruttoeinkommens.

Hinzu kommt ein individueller Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse für sich selbst festlegt. Im Durchschnitt liegt dieser Zusatzbeitrag bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Zusatzbeitrag wird aber laut Ankündigung des Gesundheitsministers im kommenden Jahr (2023) kräftig steigen müssen, um die Defizite bei den Krankenkassen ausgleichen zu können.

Es ist damit zu rechnen, dass der Zusatzbeitrag um mindestens 30 bis 35% Prozent erhöht wird.

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht.

Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei.

Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.

Ich kann ihn guten Gewissens weiterempfehlen.

Quelle : Rezensionen auf Google

Kathrin Cowan

Krankenversicherung für Beamte: Ist die GKV eine sinnreiche Wahl?

Bringt es für Beamte Sinn, sich für eine
gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden?

Diese Frage kann weder mit einem klaren „Janoch mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Denn es kommt hier wirklich auf den Einzelfall an.

Wegen der Beihilfe, über die ein Teil der Behandlungskosten vom Dienstherrn erstattet wird, bringt es für Beamte grundsätzlich keinen Sinn, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben oder sich dieses Versicherungsmodell auszusuchen. Denn während sich bei Angestellten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die monatlichen Beiträge teilen, muss der Beamte diese Beiträge alleine tragen. Er zahlt also alleine den höchsten Prozentsatz.

Erst wenn sein Gehalt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze erreicht, steigen die Beiträge nicht mehr weiter und werden quasi „eingefroren“. Damit verzichtet er mithin aber auch auf jegliche Beihilfezahlungen seines Dienstherrn und wird aller Voraussicht nach viel zu viel für viel zu wenig Leistung bezahlen.

Wer sich also für die „Pauschale Beihilfe“ entscheidet und sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung absichert, verliert viele Vorteile, die mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte einhergehen. An erster Stelle die eindeutig bessere Versorgung im Krankheitsfall. Lediglich für Beamte, die einen niedrigen Sold erhalten und Kinder haben, könnte das Modell „GKV plus Pauschale Beihilfe“ einen Sinn ergeben.

Das gilt aber schon dann nicht mehr, falls es sich bei dem Kind um ein behindertes Kind handelt (s.o. unter Öffnungsaktion). Doch im Normalfall sind in der GKV Kinder und Ehepartner, die nicht oder nur wenig verdienen, beim Versicherungsnehmer familienmitversichert, ohne dass der Beitrag für diesen steigt. Das ist in der PKV anders.

Hier gibt es kleinere Beitragserhöhungen, wenn Familienangehörige mitversichert werden sollen. Die zu erwartende Erhöhung des Zusatzbeitrages ab 2023 ist ein weiterer Grund, mit spitzem Bleistift zu rechnen und sich genau zu überlegen, ob es nicht wirklich schlauer ist, sich für eine private Krankenversicherung für Beamte zu entscheiden.

Krankenversicherung für Beamte: Gute Gründe für private Krankenversicherung

Viele gute Gründe für Beamte,
eine private Krankenversicherung abzuschließen

  • Die für Arbeitnehmer geltenden Hürden beim Abschluss einer privaten
    Krankenversicherung fallen weg und ein Beamter kann wesentlich einfacher in die private Versicherung einsteigen.
  • Ein riesengroßer Vorteil dabei ist das wesentlich bessere Leistungsniveau der privaten Krankenversicherungen im Vergleich zu den Leistungen der GKV’s.
  • Private Krankenversicherungen, wenn sie richtig gewählt sind, zeichnen sich durch ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis aus.
  • Ein weiterer Grund sind die Beihilfezahlungen, die jedem Beamtenanwärter oder Beamten gesetzlich zustehen.
  • Man kann sich den privaten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen und verschiedene Mehrleistungen einfach dazubuchen, wie Einbettzimmer- aufenthalt im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder natürlich spezielle Tarife für den Zahnbereich, in dem Behandlungen bekanntermaßen sehr schnell sehr teuer werden können.
  • Als privat versicherter Beamter hat man die freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern.
  • Nicht einmal ein problematischer Gesundheitszustand kann eine Aufnahme in die private Krankenversicherung verhindern, aufgrund der Öffnungsaktion der Krankenkassen.
  • Viele private Krankenversicherer bieten inzwischen spezielle beihilfekonforme Tarife. Diese sind auf die jeweiligen Beihilfeordnungen des Bundes und der Länder abgestimmt.
  • Im Gegensatz zur GKV können die vereinbarten Leistungen nicht gekürzt oder verändert werden. Der einmal geschlossene Vertrag gilt unabänderlich und kann nicht durch gesetzliche Änderungen oder Reformen im Gesundheitswesen im Nachhinein verändert werden. Das bietet eine maximale Versorgungssicherheit und Verlässlichkeit rund um die Fragen und Herausforderungen im Bereich der Gesundheit.

Bei all diesen Vorteilen bleibt eigentlich nur noch eine Frage übrig:

;

Krankenversicherung für Beamte: Welche Krankenversicherung ist die Richtige?

Welche Krankenversicherung für Beamte ist die Richtige?

Wenn man sich privat krankenversichert, hat man die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs und damit einhergehend allerdings auch die berühmte „Qual der Wahl“.

Von der einfachen Grundversorgung bis hin zur Behandlung durch die besten und renommiertesten Spezialisten, von der vollen Erstattung sämtlicher Kosten bis hin zu einer hohen Selbstbeteiligung ist nahezu alles möglich.

Krankenversicherung für Beamte: Was ist Ihnen wichtig?

Daher sollte man sich eingehend mit diesem Thema befassen und sich wirklich darüber klar werden, welche Leistungen man im Krankheitsfall unbedingt braucht und auf welche man in keinem Fall verzichten möchte.

Man sollte sich daher verschieden Fragen stellen und für sich selbst beantworten:

  • Wie schätzt man den eigenen Gesundheitsstatus und mögliche persönliche
    gesundheitliche Schwachstellen ein?
  • Von welchen Behandlungen verspricht man sich den größtmöglichen
    Gesundheitsnutzen?
  • Möchte man möglicherweise auch zur Kur fahren und sicher sein, dass einem alle Kurorte mit ihren verschiedenen Leistungsangeboten zur Verfügung stehen?
  • Möchte man die Gewissheit haben, bei Komplikationen auf das Wissen und Know How erfahrener Spezialisten Zugriff zu haben?
  • Möchte man vielleicht auch alternative Behandlungsangebote nutzen können?
  • Wie soll die Versorgung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes aussehen?
  • Welche Zahnbehandlungen werden in Zukunft anstehen und wie hochwertig sollen diese Behandlungen sein?

Es wäre sehr kurzsichtig, wenn man lediglich die Kosten unterm Strich als einziges Entscheidungskriterium in Betracht ziehen würde. Gerade bei sehr günstigen Tarifen ist Vorsicht geboten, denn eines muss klar sein:

Je geringer die Beiträge, um so „dürftiger“ sind auch die Leistungen.

Eine private Krankenversicherung sollte man daher grundsätzlich nicht mit dem alleinigen Ziel abschließen, Beiträge zu sparen.

Gerade Beamte und Beamtenanwärter haben aufgrund der besonderen Situation mit ihrem Dienstherrn und der ihnen zustehenden Beihilfe überhaupt keinen Grund, die Höhe des Beitrags als Entscheidungskriterium überzubewerten. Im Gegenteil! Sie können sich mit dem Abschluss ihrer PKV den Luxus gönnen, sich eine lebenslange erstklassige medizinische Versorgung zu sichern.

Denn auf diesen Punkt sei nochmals ausdrücklich hingewiesen: Die in den Versicherungsbedingungen festgeschriebenen Leistungen gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Die Krankenversicherungsgesellschaft kann sie nicht einseitig ändern.

Klarheit für Leistungs- und Beitragsunterschiede schaffen

Angesichts der großen Unterschiede von Krankenversicherung zu Krankenversicherung und von Leistungspaket zu Leistungspaket sowie auf Grund der großen Einsparpotenziale, die gerade für Beamte zur Verfügung stehen, sollte man sich nicht scheuen, sich von einem Fachberater die Sachverhalte einfach und strukturiert darlegen zu lassen.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Es gibt Gespräche, die sich im Nachhinein als enorm wichtig und unverzichtbar erweisen. Das Gespräch über die optimale Krankenversicherung mit einem Versicherungsexperten fällt mit Sicherheit in diese Kategorie!

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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Gesetzliche Krankenversicherung kann zur Kostenübernahme einer Privatbehandlung verpflichtet sein

Gesetzliche Krankenversicherung kann zur Kostenübernahme einer Privatbehandlung verpflichtet sein

Unter besonderen Umständen kann eine gesetzliche Krankenversicherung auch zur Kostenübernahme einer Privatbehandlung eines Versicherungsnehmers verpflichtet werden; Urteil des Hessisches Landessozialgericht vom 28.4.2011 – Az.: L 8 KR 313/08. Eine Frau, die in der gesetzlichen ...
Gesetzliche Krankenversicherung muss Kosten für medizinische Fettabsaugung übernehmen

Gesetzliche Krankenversicherung muss Kosten für medizinische Fettabsaugung übernehmen

Die gesetzliche Krankenversicherung kann unter Umständen verpflichtet sein, die Kosten einer medizinischen Fettabsaugung zu übernehmen, Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 1.3.2012 – Az.: S 10 KR 189/10. Eine gesetzliche krankenversicherte Frau hatte sehr dicke Oberschenkel. Sie verlangte ...
Gesetzliche Krankenversicherung muss nicht für Sportrollstuhl aufkommen

Gesetzliche Krankenversicherung muss nicht für Sportrollstuhl aufkommen

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist nicht unbedingt verpflichtet, einem bei ihr versicherten behinderten Kind einen Sportrollstuhl zu finanzieren; Urteil des Bundessozialgericht vom 18.5.2011 – Az.: B 3 KR 10/10 R. Ein 12-jähriger Junge war aufgrund von Lähmungserscheinungen auf einen ...
Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Beinprothese mit Silikonlinertechnik

Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Beinprothese mit Silikonlinertechnik

Die Kosten einer besonderen Badeprothese mit einem Schaft aus Silikonlinertechnik sind grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen; Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 2.2.2012 – Az.: L 5 KR 75/10. Eine gesetzlich krankenversicherte ...
Gesetzliche Krankenversicherung: Keine Versorgungspflicht mit Medikamenten gegen Erektionsprobleme

Gesetzliche Krankenversicherung: Keine Versorgungspflicht mit Medikamenten gegen Erektionsprobleme

Ein Versicherungsnehmer hat nicht unbedingt Anspruch gegen seine gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit Medikamenten gegen Erektionsprobleme; Urteil des Bundessozialgericht vom 6.3.2012 – Az.: B 1 KR 10/11. Ein gesetzlich Krankenversicherter verlangte von seiner Krankenkasse die ...
Gesetzliche Versicherungspflicht

Gesetzliche Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung darf ausgedehnt werden und zwar bis auf ein dreijähriges Überschreiten der Jahres- arbeitsentgeltgrenze; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.6.2009 – Az.: 1 BvR 706/08. In dieser vielbeachteten Entscheidung des ...

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Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.

Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein!

Quelle : Rezensionen auf Google

Herr Hitschler

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André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

Kundenmeinungen → Rezensionen auf Google

D. Winkelmann
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„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Kathrin Cowan
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André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei.Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Kenneth

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Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

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„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Patrick Dimke

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Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

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Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

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Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

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Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Kiljan Schneider

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Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

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Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

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Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

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Sehr engagiert und authentisch.

M. Behrendt

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Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

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Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

S. Puhlmann

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Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

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Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

helm holz

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Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

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