Eine Abgrenzung zum Vorsatz ist, wenn man sehr leichtfertig, um nicht zu sagen „unüberlegt handelt“.
Beispiel
Ein Autofahrer beschleunigt bei der Ampelschaltung von gelb auf rot noch erheblich, um noch die Kreuzung überqueren zu können. Jedem „normal denkenden“ müsste klar sein, dass dieses Verhalten unter Umständen zu einem Unfall führen kann.
Man kann zusammenfassend sagen:
Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn man unbekümmert handelt, jedoch keine geplante Handlung ausführt.
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