Zinsen aus einer Fehlüberweisung kann eine Bank nicht unbedingt gegenüber einem Endverbraucher geltend machen, Urteil des Landgericht Itzehoe vom 3.5.2012 – Az.: 7 O 266/11.
Ein Kunde einer Onlinebank hatte plötzlich auf seinem Konto einen Betrag von 200 Millionen Euro. Dieser Betrag war durch eine Fehlüberweisung entstanden, die dem Kunden nicht zustand.
Der Kunde überwies von diesen 200 Millionen Euro 10 Millionen Euro auf sein eigenes Girokonto.
Kurze Zeit später fiel die Fehlbuchung auf. Die Buchung wurde storniert. Die Onlinebank berechnete dem Kunden allerdings für die 10 Millionen Euro – den kurzzeitig fehlenden Betrag, den der Kunde später zurück überweis – insgesamt etwa 12.000 Euro Zinsen.
Dabei ging die Bank von einem Zinssatz von 14,4% aus. Diese Zinsen behielt die Bank ein.
Das Gerichtsverfahren in diesem Fall führte dazu, dass die Onlinebank verpflichtet wurde, den Betrag dem Kunden wieder zu erstatten. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Onlinebank wird sich wohl in der nächsten Instanz mit diesem Rechtsstreit und der Zinsforderung weiter auseinandersetzen. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
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