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Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung

27. April 2024
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Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung

Der folgende Beitrag rund um die „Private Krankenversicherung: Abrechung und Kostenerstattung“ behandelt die folgenden Themen:

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – So funktioniert´s.

So funktioniert die Abrechnung und Kostenerstattung

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung: Unterschiede zur GKV

Der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung

Das Abrechnungsverfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich komplett von dem Verfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der PKV gilt überwiegend das Kostenerstattungsprinzip.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Arztrechnung

Der Privatpatient erhält die Arztrechnung

Dies bedeutet, dass der Versicherte, respektive der Privatpatient, seine Rechnung zunächst direkt beim Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten begleicht. Diese sind dann nicht in die folgenden Erstattungsregelungen involviert. Die Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung ist allein Sache des Versicherten.

Infos & Angebot » Krankenversicherung für Beamte

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Vorleistung

Der Privatpatient ist praktisch gesehen, ein Selbstzahler

Für den Arzt ist der privat Versicherte praktisch ein Selbstzahler: Ob überhaupt, oder was und wie viel der privat versicherte Patient von seiner privaten Krankenversicherung erstattet bekommt, ist für den behandelnenen Arzt nicht relevant. Damit geht ein privat Versicherter in der Theorie in Vorleistung gegenüber seiner privaten Krankenversicherung.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Erstattung

Private Krankenversicherung erstattet in der Zahlungsfrist

Doch das gilt nur in der Theorie, denn in der Praxis kommen die Erstattungen der privaten Krankenversicherung noch rechtzeitig beim Versicherten an, damit er aus diesen Mitteln die Arztrechnung rechtzeitig begleichen kann. Sowohl Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten müssen dem Patienten lediglich eine korrekte Rechnung ausstellen, die zunächst einmal einige formale Kriterien erfüllen muss.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Zahlungsanspruch

Die formalen Pflichtangaben einer Arztrechnung

Ein Arzt hat für die von ihm erbrachten Leistungen einen (zivilrechtlichen) Zahlungsanspruch gegenüber dem Privatpatienten. Hierbei ist nicht entscheidend welchen Leistungsumfang die behandelte Person in seine private Krankenversicherung eingeschlossen hat.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Verordnung

Auszug: § 12 – Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Im Paragraphen 12 (§ 12) der GOÄ wird die Vergütung geregelt, sofern dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. Sie muss insbesondere folgende Positionen enthalten:

  • Das Datum der Erbringung der Leistung,
  • bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer
  • bei Gebühren für stationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre privatärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 6a,
  • bei Entschädigungen nach den Paragraphen (§§) 7 bis 9 den Betrag, die Art der Entschädigung und die Berechnung,
  • bei Ersatz von Auslagen nach § 10 den Betrag und die Art der Auslage; übersteigt der Betrag der einzelnen Auslage 50,- Deutsche Mark (25,56,- Euro), ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen.

Quelle: buzer.de

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Rechnung bezahlen

Das Zahlungsziel einer gestellten Arztrechnung

Die Rechnung hat ein Zahlungsziel, d.h. es ist ein Zeitraum angegeben innerhalb dessen die Rechnung beglichen sein muss. Sehr oft beträgt dieser Zeitraum, also das Zahlungsziel, 2 bis 3 Wochen. Auch vier Wochen sind keine Seltenheit.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Rechnungen überprüfen!

Die Rechnungsprüfung

Wie bei jeder Rechnung sollten die Empfänger die Richtigkeit der Rechnung stets genau überprüfen. Das heißt: Sie als Patient müssen kontrollieren, welche Leistungen der Arzt erbracht hat und welche er in Rechnung stellt.

Denn die private Krankenversicherung kann anhand der Rechnung nicht überprüfen, ob eine Leistung erbracht wurde, oder nicht. Nur der Patient kann ausschließen, dass der Arzt Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden und prüfen, ob die Höhe der Rechnung auch korrekt ist.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Transparenz in der Abrechnung

Die Transparenz ist der große Vorteil

Der große Vorteil beim Prinzip der Kostenerstattung ist, dass die Kosten und Zahlungen offengelegt werden. Als Patient bekommt man somit Einblick in die Kostenabrechnung und sieht genau, wie viel der Arzt für welche Leistung in Rechnung stellt.

Dies macht eine Kosten-Nutzen-Bewertung durch den Patienten überhaupt erst möglich.

Wer in der GKV versichert ist, kann nämlich nicht nachvollziehen, was sein Arzt für die Behandlung im Einzelnen berechnet, denn der gesetzlich Versicherte bekommt die Arztrechnung überhaupt nicht zu Gesicht.

Privatpatient werden

Sie haben die Möglichkeit sich mit einer privaten Krankenversicherung abzusichern? Dann sind Sie hier genau richtig. Vergleichen Sie jetzt über Ihren unabhängigen Versicherungsmakler!

Nicht selten staunen privat Versicherte über die in Rechnung gestellten Posten und auch nicht selten, kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Arzt über einzelne Positionen.

Wenn solche Unstimmigkeiten mit dem behandelnden Arzt für Allgemeinmedizin oder einem Facharzt entstehen, können sich die Versicherten an die Bundes– oder Landesärztekammern wenden.

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Diese haben die Fachaufsicht über die Ärzteschaft und sind die richtigen Ansprechpartner für die Anliegen der Patienten.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Einreichen der Arztrechnung

Einreichen der Rechnung beim Versicherer

Die vom behandelnden Arzt ausgestellten Rechnungen und Belege müssen beim Versicherer zur Erstattung eingereicht werden. Inzwischen bieten die meisten Versicherungen ihren Versicherten eine App an, mit deren Hilfe die Übergabe der Unterlagen sehr einfach vonstattengeht.

Die früher „normale“ Form des physischen Versendens der Belege, möglicherweise auch noch mit einem Anschreiben versehen, wird dadurch überflüssig gemacht. In welcher Höhe die Erstattung nun ausfällt, ist davon abhängig, welchen Tarif bzw. welches Leistungspaket der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss gewählt hat.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – 14 Tage

Die Prüfung und Erstattung einer Rechnung

Wenn die Krankenversicherung nun die Rechnung nach Prüfung akzeptiert, wird der Rechnungsbetrag entweder voll oder teilweise, eben gemäß dem gewählten Tarif, zurückerstattet.

In aller Regel werden diese Erstattungen von den privaten Krankenversicherungen zügig bearbeitet und landen innerhalb von 2 Wochen auf dem Konto des Versicherten. Und genau deshalb müssen privat Versicherte in der Praxis kaum in Vorkasse treten.

→ Die Erstattungpflicht der Krankenversicherung verjährt nicht!

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Ablehnung

Arztrechung wird von der Versicherung abgelehnt

Wenn nun der Versicherer eine Erstattung der Rechnung komplett oder teilweise ablehnt, sei es, weil er die Rechnung in ihrer Form beanstandet oder die medizinische Notwendigkeit nicht anerkennt, können privat Versicherte die behandelnden Ärzte um eine Stellungnahme oder eine weitere Begründung für die Versicherung bitten.

Krankenversicherung für Beamte

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Krankenversicherung für Beamte

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Wenn es sich herausstellt, dass die Rechnung formale Fehler enthält und die Rechnung bereits beglichen wurde, haben die Patienten auf jeden Fall einen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Rechnungssteller. Unstrittige Teile einer Arztrechnung müssen die Versicherungsunternehmen aber innerhalb eines Monats nach dem Einreichen erstatten.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Einfaches Abrechnungsverfahren

So einfach ist das Abrechnungsverfahren

Im Grunde genommen ist das gesamte Abrechnungsverfahren für den privat Versicherten ein einfacher Prozess, der aus vier Schritten besteht:

  • Der Gang zum Arzt und die Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen.
  • Eine Rechnung wird vom Arzt gestellt, die er mit einem Zahlungsziel von mehreren Wochen beglichen werden muss (zumeist 4 Wochen).
  • Die Einreichung dieser Rechnung (noch vor dem Begleichen) bei der pivaten Krankenversicherung.
  • Das Bezahlung der Rechnung, nachdem die private Krankenversicherung (PKV) geleistet hat.
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Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Verschreibungspflichtige Arznein

Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Lediglich bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss der Patient tatsächlich in Vorleistung gehen, denn in der Apotheke müssen die gekauften Arzneimittel sofort bezahlt werden. Sie werden nicht gegen Rechnung abgegeben.

Das Rezept, bzw. die Belege der Apotheke, werden dann wie oben geschildert bei der Versicherung eingereicht und anschließend erstattet.

Allerdings kann in Fällen, in denen die Medikamentenrechnungen sehr hoch sind, oder auch im Falle einer chronischen Erkrankung, die eine regelmäßige Medikamenteneinnahme erforderlich macht, eine Direktabrechnung mit Apotheken vereinbart werden.

Die Medikamente werden infolge in der Apotheke dem Patienten ausgehändigt und die Apotheke rechnet direkt mit der privaten Krankenversicherung ab.

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht.

Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei.

Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.

Ich kann ihn guten Gewissens weiterempfehlen.

Quelle : Rezensionen auf Google

Kathrin Cowan

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Beamte und Beamtenanwärter

Besonderheiten im Falle von Beamten und Beamtenanwärtern

Die hier erläuterten Regeln für die Abrechnung und Kostenerstattung gelten vom Prinzip her genauso auch für Beamte und Beamtenanwärter.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Beihilfe

Unterschiede: Kostenerstattung für Beamte

Der einzige Unterschied besteht lediglich darin, dass hier auch noch die „Beihilfe“ ins Spiel kommt (s. Artikel „Krankenversicherung für Beamte“). Dadurch erweitert sich der oben genannte 4-Schritte-Prozess auf 5 Schritte.

Private Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung – Ihre Wahl

Beihilfeberechtigter hat zwei Möglichkeiten

1.) Sie reichen die Originalrechnung nebst Duplikat zuerst bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Antragsformulare dazu erhalten Sie auf Ihrer Dienststelle.

Die Beihilfestelle wird Ihnen das Duplikat dann mit dem Vermerk „Für Beihilfezwecke verwendet“ zurücksenden. Diese Kopie reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, welcher im Rahmen des Tarifs die Restkosten erstattet.

Oder:

2.) Sie reichen die Originalrechnung zunächst bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Diese wird dann auf dem Duplikat einen Erstattungsvermerk machen. Der Beihilfestelle senden Sie dann diese Kopie zur weiteren Abrechnung.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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Vorab in aller Kürze: Freundlich, kompetent, unkompliziert und absolut vertrauenswürdig!

Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.

Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein!

Quelle : Rezensionen auf Google

Herr Hitschler

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André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

Kundenmeinungen → Rezensionen auf Google

D. Winkelmann
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„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Kathrin Cowan
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Kenneth

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Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

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Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

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„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Patrick Dimke

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Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

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Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

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Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

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Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

M. Behrendt

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

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