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Anhängerversicherung

27. April 2024
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Anhängerversicherung

Die Anhängerversicherung ist seit 2002 eine vom Gesetzgeber (§1 PflVG) vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Anhänger. Vorgeschrieben ist, dass die Anhängerversicherung Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdeckt, die durch den Gebrauch des Anhängers verursacht werden können.

Sofern der Anhänger auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ( §1 des Straßenverkehrs- gesetzes) verwendet wird, schreibt das Pflichtversicherungsgesetz der Anhängerversicherung die Versicherungsflicht vor. Die Auswahl des Versicherers steht Ihnen, wie gewohnt, grundlegend frei. 

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Unterschieden wird hierbei zwischen der privaten-, geschäftlichen- und gewerblichen Nutzung.

» Anhängerversicherung: Private Nutzung

Zur privaten Nutzung des zu versichernden Anhängers gehört jegliche Nutzung, die nicht unter die anderen beiden Nutzungsarten fällt.

» Anhängerversicherung: Geschäftliche Nutzung

Wird der Anhänger für die Ausübung des Berufs verwendet, spricht man von einer geschäftlichen Nutzung. Hierunter fallen beispielweise der Transport von Baumaterialien oder die Entsorgung von organischen Resten durch die Gartenpflege.

» Anhängerversicherung: Gewerbliche Nutzung

Von einer gewerblichen Nutzung spricht man immer dann, wenn der Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet wird, beispielsweise vom Pizzalieferanten oder zum Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb

Es besteht bei der geschäftlichen oder gewerblichen Nutzung des Anhängers die Regelung, dass eine Anhängerversicherung in den sog. Werk- oder Güterverkehr eingestuft wird.

» Werkverkehr = Nutzung zum Transport eigener Waren und/oder Gegenstände.

» Güterverkehr
= Nutzung zum Transport fremder Waren und/oder Gegenstände.

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Wie viel kostet mich eine Anhängerversicherung?

» Die Höhe der Prämie ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind:

  • private,
  • geschäftliche
  • oder gewerbliche Nutzung,
  • der Aufbauart des Anhängers (z.B. Plane / Spriegel, Kipper, geschlossener Kasten oder offener Kasten etc.)

Des Weiteren bemisst sich die Höhe des Beitrags einer Anhängerversicherung anhand des zulässigen Gesamtgewichts (nicht immer zutreffend), dem gewünschten Versicherungsumfang, der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung und/oder Vollkaskoversicherung und der Zahlungsweise.

Expertenbeitrag Urteil des BGH:

Haftung für Anhänger

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Wer einen Anhänger oder einen Wohnwagen sein eigen nennt, wird häufiger mal gebeten, diesen auszuleihen. Was der Verleiher aber häufig nicht weiß ist, ...
Haftung für Anhänger

Haftung für Anhänger

Wer einen Anhänger oder einen Wohnwagen sein eigen nennt, wird häufiger mal gebeten, diesen auszuleihen. Was der Verleiher aber häufig nicht ...

Ist der Anänger mit  Sonderaufbauten bestückt, wird die Prämie der Anhängerversicherung in der Regel auch nach dem Wert der Sonderaufbauten bemessen. Dem Versicherer sollte darüber einen Nachweis zugehen – z.B. eine Anschaffungsrechnung und ggf. Bilder der Sonderaufbauten.

Im Übrigen ist bei einem ‚durchschnittlichen‘- und privat genutzten Anhänger der Beitrag in der Haftpflichtversicherung deutlich geringer als bei einer üblichen Kfz-Haftpflichtversicherung. Nicht selten beläuft sich der Jahresbeitrag auf rund 30 Euro.

» Gängige Zahlungsweisen der Anhängerversicherung sind:

  • monatliche,
  • viertel-,
  • halb-
  • oder jährliche Beiträge

Überwiegend kann aufgrund des geringen Jahresbeitrags nur die jährliche Zahlunsgweise gewählt werden. Der Ratenzahlungszuschlag entfällt bei einer jährlichen Zahlungsweise.

Wie werde ich der Anhängerversicherung eingestuft?

Diese Thematik ist etwas ambivalent. Zum einen gibt es keine Einstufung in einen Schadenfreiheitsrabatt (prozentualer Nachlass) wie z.B. in der Kfz-Haftpflichtversicherung oder in der Vollkaskoversicherung. Zum anderen kann man auch nicht gestuft werden. Demzufolge bleibt der Beitrag der Anhängerversicherung bestenfalls dauerhaft konstant und demnach planbar. 😉

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André Böttcher » Versicherungsmakler Berlin
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50 Google Bewertungen
Withold B.
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André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

Kundenmeinungen → Rezensionen auf Google

D. Winkelmann
⭐⭐⭐⭐⭐

„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

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Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

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Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

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In diesem Sinne.

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Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

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S. Puhlmann

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Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

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